DFFF Aktuell
Neue Verwaltungspraxis zur Ratenzahlung bei Zuwendungen über € 2 Mio.
Seit Ende 2022 ist unter bestimmten Voraussetzungen eine anteilige Auszahlung der Fördermittel auch ohne die Vorlage einer Bürgschaft bzw. Fertigstellungsversicherung möglich, weitere Informationen finden Sie hier.
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Die Gestaltungsrichtlinien des DFFF-Logos
In Presseheften und in anderen Veröffentlichungen, in denen auf die Arbeit des DFFF oder dessen finanzielle Unterstützung hingewiesen wird, kann das Logo des DFFF zur Illustration benutzt werden.
Im Vor- oder Abspann des Films oder in der Werbung über den Film ist die Förderung durch den Deutschen Filmförderfonds (DFFF) zu erwähnen.
Soweit andere öffentliche Förderstellen genannt werden, ist der DFFF in gleichwertiger Weise zu nennen.
Das Herunterladen für den privaten Gebrauch ist verboten.
Hier können Sie sich das Logo als EPS- oder JPG-Datei herunterladen.
DFFF-logo_2018.zip
DFFF Logo zum Download
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