Antragstellung
Wenn Sie einen Förderantrag beim DFFF stellen möchten, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen und uns kurz über Ihr Projekt zu informieren. Wir senden Ihnen dann das Antragsformular zu.
1. Die Beratung
Vor jeder Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Dadurch lassen sich viele Fragen vorab klären, wodurch sich die Bearbeitungszeit verkürzt. Zu einem Beratungsgespräch senden Sie uns bitte vorab einen vorläufigen Finanzierungsplan sowie eine Kostenaufstellung, dann können wir diese gemeinsam durchgehen. In unseren FAQ finden Sie ebenfalls wichtige Hinweise und Rechenbeispiele zum besseren Verständnis, es empfiehlt sich, diese vorab durchzulesen.
Für die Vereinbarung eines Termins wenden Sie sich bitte direkt an eine*n der Förderreferent*innen. Nach dem Beratungsgespräch erhalten Sie das Antragsformular.
2. Der Einreichtermin
Die Antragstellung kann jederzeit erfolgen, es gibt keine Einreichtermine. Der vollständige Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Drehbeginn beim DFFF eingereicht werden. Bitte senden Sie uns alle erforderlichen Unterlagen per E-Mail zu. Wir empfehlen eine frühzeitige Einreichung. Sollte vorab eine Materialsicherung stattfinden, ist der DFFF rechtzeitig zu informieren.
Das Antragsformular ist rechtskräftig unterschrieben (Originalunterschrift oder Nutzung einer rechtskräftigen E-Signatur) einzureichen. Sämtliche Anlagen zum Antragsformular müssen als jeweils einzelne PDF-Dateien in möglichst komprimierter Form (am besten in einer
ZIP-Datei) übersendet werden. Beinhaltet eine Anlage mehrere Unterlagen (z.B. Finanzierungsnachweise, Stoffrechte), diese bitte als einzelne PDF-Dateien übermitteln.
Zu den Anlagen gehören unter anderem das Kalkulationsschema und der kulturelle Eigenschaftstest. Das Kalkulationsschema ist frei wählbar (Sesam, Movie Magic, PreProducer, DFFF-Schema in Excel). Wichtig ist, dass die Berechnung der verschiedenen Kosten (Gesamtherstellungskosten, Deutsche Herstellungskosten, anerkannte Deutsche Herstellungskosten, Mindesthöhe) nachvollziehbar geprüft werden kann.
Wenn bei Einreichung des Antrags die verbindliche Verleihzusage, die Vorgangsnummer der Ökologischen Standards, die Kalkulation, die Referenz des Antragstellers, das Drehbuch oder der kulturelle Eigenschaftstest fehlen, müssen wir den Antrag leider aus formalen Gründen zurückweisen.
Eine E-Mail an das Team des DFFF senden.
3. Prüfung des Antrags
Die Betreuung und Prüfung der Projekte erfolgt durch die Förderreferent*innen, die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge. Eine erste Rückmeldung zu Ihrem Projekt erhalten Sie in der Regel innerhalb von 4-6 Wochen nach Antragseingang per E-Mail. Danach haben Sie die Möglichkeit, die beanstandeten Punkte zu korrigieren und noch fehlende Unterlagen nachzureichen.
Bis zur Erstellung des Zuwendungsbescheides dauert es in der Regel 2-3 Monate, je nach Antragsvolumen und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Sollten sich bei Ihrem Projekt noch Änderungen z.B. in der Finanzierung oder Kalkulation ergeben, können Sie die Unterlagen jederzeit vor Bescheiderstellung aktualisieren.
4. Der Zuwendungsbescheid
Sobald die Antragsprüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Hierzu müssen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und mindestens 65 Prozent der Finanzierung geschlossen und nachgewiesen sein (ohne den DFFF-Zuschuss).
Ihr Bescheid enthält alle wichtigen Daten und Fristen, die einzuhalten sind. Bitte denken Sie daran, dass Sie für die Einhaltung der Fristen selbst verantwortlich sind und die Vorlage der notwendigen Nachweise beim DFFF unaufgefordert rechtzeitig vor Ablauf der Fristen erfolgen muss. Zudem sind Sie dazu verpflichtet, uns über wesentliche Änderungen im Projekt zu informieren.