DFFF Aktuell
Neue Fördervoraussetzung: Einhaltung ökologischer Standards
Die ökologischen Standards (s. Anlage 8 der DFFF-Richtlinie) gelten für Anträge, die ab dem 1. März 2023 bei der Filmförderungsanstalt (FFA) eingehen. Informationen zu den ökologischen Standards können Sie den FAQ auf der FFA-Themenseite Nachhaltigkeit entnehmen. Die notwendigen Angaben im Rahmen der Antragstellung sind über das digitale Tool zur Einhaltung der Ökologischen Standards einzureichen. Dieses wird voraussichtlich ab dem 15. März 2023 zur Verfügung stehen.
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Die Gestaltungsrichtlinien des DFFF-Logos
In Presseheften und in anderen Veröffentlichungen, in denen auf die Arbeit des DFFF oder dessen finanzielle Unterstützung hingewiesen wird, kann das Logo des DFFF zur Illustration benutzt werden.
Im Vor- oder Abspann des Films oder in der Werbung über den Film ist die Förderung durch den Deutschen Filmförderfonds (DFFF) zu erwähnen.
Soweit andere öffentliche Förderstellen genannt werden, ist der DFFF in gleichwertiger Weise zu nennen.
Das Herunterladen für den privaten Gebrauch ist verboten.
Hier können Sie sich das Logo als EPS- oder JPG-Datei herunterladen.
DFFF-logo_2018.zip
DFFF Logo zum Download
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